Portsuppe

Aufschub des EU-Lieferkettengesetzes

AntragangenommenEingebracht: 3. April 2025Abstimmung: 3. April 2025
Wesentlicher Inhalt

Das Europäische Parlament hat über den Aufschub des EU-Lieferkettengesetzes abgestimmt. Die Richtlinie vom Parlament und Rat sieht vor, dass Mitgliedsstaaten (bis 2027) und Unternehmen (bis 2028) ein Jahr mehr Zeit für die Umsetzung bekommen. Das Lieferkettengesetz sieht strengere Regeln zur Einhaltung von Menschenrechten und Achtung des Umweltschutzes entlang der gesamten Lieferkette, von der Herstellung bis zum Endkonsumenten, vor. Außerdem wurde über Änderungen an der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (sog. CSRD-Richtlinie) abgestimmt. Berichtspflichten sollen nur noch für Unternehmen mit durchschnittlich 1.000 Beschäftigten und entweder einem Umsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro gelten. Für einige Unternehmen wird die Berichtspflicht um zwei Jahre verschoben. Begründet wurden die Aufweichungen mit der angespannten Wirtschaftslage und gesteigerten Energiepreisen aufgrund des russischen Angriffskriegs. Weitere Lockerungen sollen in den kommenden Monaten folgen. Achtung: Die rechts dargestellten Abstimmungsergebnisse spiegeln nur das Abstimmungsverhalten der 95 deutschen EU-Abgeordneten wider und nicht das aller 720 EU-Abgeordneten. Insgesamt wurde der Entschließungsantrag mit 531 Ja-Stimmen zu 69 Nein-Stimmen bei 17 Enthaltungen angenommen . Von den deutschen EU-Abgeordneten stimmten 72 dafür und vier dagegen. Es gab sieben Enthaltungen.

Abstimmungsergebnis

72 Ja
7
12
72 Ja · 4 Nein · 7 enthalten · 12 abwesend · namentliche Abstimmung

Nach Fraktion

FraktionJaNeinEnth.Abw.Verteilung
ESN14000
EVP26005
fraktionslos1071
Grüne/EFA13002
Renew7001
S&D11003
The Left0400
Originalquelle
DIP Bundestag ↗externe ID: aw:poll:5977