Portsuppe
SucheQuellenÜberDE/EN

17. Schulrechtsänderungsgesetz

AntragangenommenEingebracht: 22. Mai 2025Abstimmung: 22. Mai 2025
Wesentlicher Inhalt

Auf Antrag der FDP-Fraktion wurde im Landtag über das 17. Schulrechtsänderungsgesetz , auch "Gesetz zur Sicherung von umfassenden Bildungsangeboten und zur Stärkung der Qualität von Schulen" genannt, namentlich abgestimmt. Zentrale Neuerungen, die der Gesetzentwurf beinhaltet, sind zum einen, dass Realschulen bereits ab dem 5. Jahrgang auch einen Hauptschulzweig bereitstellen können sollen und der islamische Religionsunterricht in Kooperation mit islamischen Organisationen bis 31. Juli 2031 verlängert wird. Zum anderen sollen Berichtspflichten der Schulen von jährlichen auf einen fünfjährigen Zeitraum verkürzt und Schulleitungen mehr Autonomie bei der Planung von Fortbildungen für Lehrkräfte eingeräumt werden. Der zuständige Ausschuss für Schule und Bildung empfahl, den Gesetzentwurf unverändert zu verabschieden. Der Gesetzentwurf wurde mit 93 Ja- zu 60 Nein-Stimmen angenommen . Es gab keine Enthaltungen.

Abstimmungsergebnis

93 Ja
60 Nein
42
93 Ja · 60 Nein · 0 enthalten · 42 abwesend · namentliche Abstimmung

Nach Fraktion

FraktionJaNeinEnth.Abw.Verteilung
AfD0803
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN32007
CDU610015
FDP01101
fraktionslos0100
SPD040016
Originalquelle
DIP Bundestag ↗externe ID: aw:poll:6183