Portsuppe
SucheQuellenÜberDE/EN

Landesjagdgesetz

AntragangenommenEingebracht: 3. Juli 2025Abstimmung: 3. Juli 2025
Wesentlicher Inhalt

Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat in einer namentlichen Abstimmung ein neues Landesjagdgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz will die Landesregierung das Jagdrecht an heutige Anforderungen anpassen. Es soll Wälder und Felder besser vor Schäden durch Wildtiere schützen, bedrohte Arten erhalten und den Tierschutz stärken. Außerdem sollen Grundbesitzer:innen mehr Rechte bekommen, zum Beispiel bei Jagdpachtverträgen und beim Schutz vor Wildschäden. Wenn Wälder durch zu viele Tiere gefährdet sind, sollen Behörden strengere Abschusspläne anordnen können. Zudem soll die Jagdverwaltung zunehmend digitalisiert werden und für den Umgang mit dem Wolf sollen besondere Regeln gelten. Mit dem Gesetz will das Land Jagd, Naturschutz und Eigentumsrechte besser in Einklang bringen. Der Gesetzentwurf wurde in der Schlussabstimmung mit 52 Ja-Stimmen angenommen . 46 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab keine Enthaltungen.

Abstimmungsergebnis

52 Ja
46 Nein
3
52 Ja · 46 Nein · 0 enthalten · 3 abwesend · namentliche Abstimmung

Nach Fraktion

FraktionJaNeinEnth.Abw.Verteilung
AfD0600
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN9000
CDU03100
FDP6000
fraktionslos1500
FREIE WÄHLER (Gruppe)0400
SPD36003
Originalquelle
DIP Bundestag ↗externe ID: aw:poll:6229