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Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

AntragabgelehntEingebracht: 29. Oktober 2025Abstimmung: 29. Oktober 2025
⚖ Behörden-Befugnisse€ Finanzen
Wesentlicher Inhalt

Im Thüringer Landtag wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke abgelehnt, der eine Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen vorsieht. Im Mittelpunkt steht dabei die rechtliche Absicherung des sogenannten Härtefallfonds des Petitionsausschusses. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den bereits bestehenden Fonds erstmals ausdrücklich im Gesetz zu verankern. Dieser Fonds dient dazu, Menschen in akuten finanziellen oder sozialen Notlagen im Zusammenhang mit einer Petition zu unterstützen. Künftig soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass der Fonds dauerhaft besteht und jährlich mit mindestens 100.000 Euro ausgestattet wird. Zudem werden im Gesetzentwurf klare Kriterien und Verfahren für die Vergabe der Mittel festgelegt. So können betroffene Personen unter bestimmten Voraussetzungen einmalig finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie sich unverschuldet in einer akuten Notlage befinden und diese entsprechend nachweisen. Ziel ist es, die Vergabe transparenter und rechtssicher zu gestalten. Nach Angaben der Antragstellenden hat sich der Härtefallfonds in der Praxis bereits als wichtiges Instrument erwiesen, um Menschen in besonderen Ausnahmesituationen zu helfen. Durch die gesetzliche Verankerung soll sichergestellt werden, dass der Fonds dauerhaft abgesichert ist und auch in Zeiten angespannter Haushaltslagen zuverlässig zur Verfügung steht. Der Gesetzentwurf wurde mit 12 Ja-Stimmen zu 68 Nein-Stimmen abgelehnt . Enthaltungen gab es keine.

Abstimmungsergebnis

12 Ja
68 Nein
8
12 Ja · 68 Nein · 0 enthalten · 8 abwesend · namentliche Abstimmung

Nach Fraktion

FraktionJaNeinEnth.Abw.Verteilung
AfD02606
BSW01401
CDU02201
Die Linke12000
SPD0600
Originalquelle
DIP Bundestag ↗externe ID: aw:poll:6489