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Stimmrechtsübertragung während der Schwangerschaft und nach der Geburt

AntragangenommenEingebracht: 13. November 2025Abstimmung: 13. November 2025
€ Finanzen
Wesentlicher Inhalt

Das EU-Parlament hat einem Vorschlag zugestimmt, der es Europaabgeordneten zukünftig ermöglichen soll, ihr Stimmrecht während einer Schwangerschaft und nach der Geburt an vertrauenswürdige Kolleg:innen zu übertragen. Drei Monate vor und sechs Monate nach der Geburt soll die neue Regelung für Mütter greifen. Mit dieser Änderung werden Ziele des Europäischen Parlaments in Bezug auf Vielfalt und Chancengleichheit gefördert und es wird sichergestellt, dass durch Mutterschaft weder die parlamentarische Mitwirkung beeinträchtigt noch die demokratische Vertretung der Bürger:innen eingeschränkt werden. Das Vorhaben war von Parlamentspräsidentin Metsola initiiert worden. Sollten auch die EU-Staaten die neue Regelung billigen, stellt dies die erste Ausnahme von der persönlichen Stimmabgabe im EU-Parlament dar. Achtung: Die rechts dargestellten Abstimmungsergebnisse spiegeln nur das Abstimmungsverhalten der 96 deutschen EU-Abgeordneten wider und nicht das aller 720 EU-Abgeordneten. Insgesamt wurde der Vorschlag mit 605 Ja-Stimmen zu 30 Nein-Stimmen bei fünf Enthaltungen angenommen . Von den deutschen EU-Abgeordneten stimmten 71 dafür und zwölf dagegen. Es gab keine Enthaltungen. Nachtrag vom 29.04.2026: Das EU-Parlament hat der Überarbeitung des EU-Wahlaktes abschließend mit 616 Ja-Stimmen zu 24 Gegenstimmen bei acht Enthaltungen zugestimmt. Somit sollen weibliche Abgeordnete ihr Stimmrecht zukünftig übertragen können.

Abstimmungsergebnis

71 Ja
12 Nein
13
71 Ja · 12 Nein · 0 enthalten · 13 abwesend · namentliche Abstimmung

Nach Fraktion

FraktionJaNeinEnth.Abw.Verteilung
ESN11103
EVP28003
fraktionslos5103
Grüne/EFA13002
Renew6002
S&D14000
The Left4000
Originalquelle
DIP Bundestag ↗externe ID: aw:poll:6322