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Wahlrecht mobiler Unionsbürger:innen bei den Wahlen zum Europäischen Parlament

AntragangenommenEingebracht: 17. Juni 2025Abstimmung: 17. Juni 2025
€ Finanzen
Wesentlicher Inhalt

Das EU-Parlament hat über eine Richtlinie zum Wahlrecht mobiler Unionsbürger:innen abgestimmt. Darin wurden neue Regelungen für EU-Staatsbürger:innen vorgeschlagen, die in einem EU-Mitgliedsstaat leben, dessen Staatsbürgerschaft sie nicht besitzen. Dies betrifft 13,7 Millionen Personen, von denen rund elf Millionen wahlberechtigt sind. Ziel der Neuregelung ist es, bestehende Hindernisse bei der EU-Wahl für diese Gruppe zu beseitigen. Darunter fallen der Zugang zu Informationen, die Registrierungsverfahren, die Auswirkungen einer Streichung aus dem Wählerverzeichnis im Herkunftsmitgliedstaat und der Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten, um Mehrfachstimmabgaben zu verhindern. Die Maßnahmen gelten für das aktive und das passive Wahlrecht gleichermaßen. Das EU-Parlament beschließt durch die namentliche Abstimmung dem vorangegangenen Entwurf des Rates zuzustimmen. Achtung: Die rechts dargestellten Abstimmungsergebnisse spiegeln nur das Abstimmungsverhalten der 96 deutschen EU-Abgeordneten wider und nicht das aller 720 EU-Abgeordneten. Insgesamt wurde die Richtlinie mit 587 Ja-Stimmen, 60 Nein-Stimmen und 21 Enthaltungen angenommen . Von den deutschen EU-Abgeordneten stimmten 89 dafür und niemand dagegen. Es gab keine Enthaltung.

Abstimmungsergebnis

89 Ja
7
89 Ja · 0 Nein · 0 enthalten · 7 abwesend · namentliche Abstimmung

Nach Fraktion

FraktionJaNeinEnth.Abw.Verteilung
ESN14001
EVP29002
fraktionslos8001
Grüne/EFA15000
Renew6002
S&D13001
The Left4000
Originalquelle
DIP Bundestag ↗externe ID: aw:poll:6141