Aktualisierung der EU-Rechtsvorschriften zu sexuellem Missbrauch von Kindern
Das EU-Parlament hat über die Aktualisierung der EU-Rechtsvorschriften zu sexuellem Missbrauch abgestimmt. Hintergrund der neuen Regelungen sind insbesondere sich verändernde technologische Möglichkeiten, beispielsweise durch künstlich erzeugte Deepfake-Bilder, die nun unter Strafe gestellt werden. Höchststrafen für einzelne Straftatbestände werden angehoben und die Kooperation zwischen nationalen Behörden soll gestärkt werden. Zudem ist das Ziel, die Unterstützung der Opfer von Sexualstrafdelikten zu verbessern. Um genügend Zeit für die Anzeige einer Straftat zu haben soll die Begrenzung der Zeitspanne, in der Taten gemeldet werden müssen, aufgehoben werden. Neben der Richtlinie wird eine separate Verordnung über den sexuellen Missbrauch von Kindern diskutiert. Gesetzgebungsgespräche hierzu werden aufgenommen, sobald der Rat sich auf einen gemeinsamen Standpunkt geeinigt hat. Achtung: Die rechts dargestellten Abstimmungsergebnisse spiegeln nur das Abstimmungsverhalten der 96 deutschen EU-Abgeordneten wider und nicht das aller 720 EU-Abgeordneten. Insgesamt wurde die Richtlinie mit 599 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 62 Enthaltungen angenommen . Von den deutschen EU-Abgeordneten stimmten 90 dafür und niemand dagegen. Es gab keine Enthaltung.
Abstimmungsergebnis
Nach Fraktion
| Fraktion | Ja | Nein | Enth. | Abw. | Verteilung |
|---|---|---|---|---|---|
| ESN | 14 | 0 | 0 | 1 | |
| EVP | 30 | 0 | 0 | 1 | |
| fraktionslos | 8 | 0 | 0 | 1 | |
| Grüne/EFA | 15 | 0 | 0 | 0 | |
| Renew | 6 | 0 | 0 | 2 | |
| S&D | 13 | 0 | 0 | 1 | |
| The Left | 4 | 0 | 0 | 0 |