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Erste EU-Vorschriften zum Wohlergehen von Hunden und Katzen

AntragangenommenEingebracht: 19. Juni 2025Abstimmung: 19. Juni 2025
Wesentlicher Inhalt

Das EU-Parlament hat über einen Vorschlag für eine Verordnung über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit abgestimmt. Darin werden eine Reihe von Maßnahmen festgelegt, die insbesondere den Handel mit Tieren besser regulieren sollen. So wird unter anderem das Mikrochipen und Registrieren aller Hunde und Katzen in der EU verpflichtend. Dazu soll eine Datenbank aufgesetzt werden, in die auch alle aus Drittländern in die EU eingeführten Tiere registriert werden sollen. Für Züchter:innen gelten fortan strengere Regeln und Auflagen. Zudem wird der Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen nach dem Vorschlag gänzlich verboten. Ziel der Maßnahmen ist es, das Tierwohl merklich zu verbessern, illegale und schädliche Zucht einzudämmen und die Einfuhr von Hunden und Katzen in die EU besser zu regulieren. Nach Angaben der Kommission beläuft sich der Umsatz, der mit dem Handel von Hunden und Katzen in der EU erwirtschaftet wird, auf rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Achtung: Die rechts dargestellten Abstimmungsergebnisse spiegeln nur das Abstimmungsverhalten der 96 deutschen EU-Abgeordneten wider und nicht das aller 720 EU-Abgeordneten. Insgesamt wurde die Richtlinie mit 457 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und 86 Enthaltungen angenommen . Von den deutschen EU-Abgeordneten stimmten 66 dafür und niemand dagegen. Es gab elf Enthaltungen. Nachtrag vom 28.04.2026: In der Schlussabstimmung wurde das Gesetz zum Schutz von Hunden und Katzen vor Missbrauch mit insgesamt 558 Ja-Stimmen zu 35 Nein-Stimmen bei 52 Enthaltungen verabschiedet.

Abstimmungsergebnis

66 Ja
11
19
66 Ja · 0 Nein · 11 enthalten · 19 abwesend · namentliche Abstimmung

Nach Fraktion

FraktionJaNeinEnth.Abw.Verteilung
ESN30111
EVP25006
fraktionslos7002
Grüne/EFA15000
Renew4004
S&D9005
The Left3001
Originalquelle
DIP Bundestag ↗externe ID: aw:poll:6143