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Verschiebung und Vereinfachung des EU-Entwaldungsgesetzes

AntragangenommenEingebracht: 26. November 2025Abstimmung: 26. November 2025
Wesentlicher Inhalt

Das EU-Parlament hat sich für die gezielte Vereinfachung des EU-Entwaldungsgesetzes und eine Verschiebung des Geltungsbeginns um weitere zwölf Monate ausgesprochen. Bereits Ende 2024 war aufgrund starker Gegenstimmen eine erste einjährige Verschiebung beschlossen worden. Die Regelungen sollen nun für große und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026, für kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2027 in Kraft treten. Die Entwaldungsverordnung soll sicherstellen, dass in der EU verkaufte Produkte wie Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Kautschuk, Holzkohle, bedrucktes Papier und Rindfleisch nicht von entwaldeten Flächen stammen, um so zum Klima- und Biodiversitätsschutz beizutragen. Die neuen Übergangsfristen und praktischen Erleichterungen sollen die Umsetzung für Unternehmen, Nicht-EU-Staaten und Mitgliedstaaten umsetzbarer machen. Vorgesehen sind dabei unter anderem auch eine Stärkung des IT-Systems für elektronische Sorgfaltserklärungen sowie geringere Pflichten für Kleinst- und Kleinbetriebe aus Ländern mit geringem Risiko oder für Unternehmen, die die betreffenden Produkte erst nach ihrer Einführung auf dem EU-Markt vertreiben. Achtung: Die rechts dargestellten Abstimmungsergebnisse spiegeln nur das Abstimmungsverhalten der 96 deutschen EU-Abgeordneten wider und nicht das aller 720 EU-Abgeordneten. Insgesamt wurden die Vorschläge zur Vereinfachung mit 402 Ja-Stimmen zu 250 Nein-Stimmen bei acht Enthaltungen angenommen . Von den deutschen EU-Abgeordneten stimmten 56 dafür und 34 dagegen. Es gab keine Enthaltungen.

Abstimmungsergebnis

56 Ja
34 Nein
6
56 Ja · 34 Nein · 0 enthalten · 6 abwesend · namentliche Abstimmung

Nach Fraktion

FraktionJaNeinEnth.Abw.Verteilung
ESN12003
EVP29002
fraktionslos7200
Grüne/EFA01500
Renew8000
S&D01301
The Left0400
Originalquelle
DIP Bundestag ↗externe ID: aw:poll:6345