Portsuppe
SucheQuellenÜberDE/EN

Änderung hochschulrechtlicher Gesetze

AntragangenommenEingebracht: 11. Dezember 2025Abstimmung: 11. Dezember 2025
Wesentlicher Inhalt

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat ein Gesetz zur Änderung mehrerer hochschulrechtlicher Gesetze beschlossen. Ziel ist es, das Hochschulgesetz, das Hochschulzulassungsgesetz und das Studentenwerksgesetz an neue rechtliche Vorgaben anzupassen und den Hochschulen mehr Flexibilität bei Organisation und Auswahlverfahren zu geben. Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Einführung eines Verwaltungskostenbeitrags von 60 Euro pro Semester für Studierende an staatlichen Hochschulen. Mit dem Beitrag sollen Verwaltungs- und Serviceleistungen wie Studienberatung, Prüfungsorganisation oder internationale Angelegenheiten teilweise finanziert werden. Außerdem erhalten Hochschulen neue Möglichkeiten bei der Auswahl von Studierenden, etwa durch zusätzliche Eignungsprüfungen oder Auswahlgespräche. Darüber hinaus werden organisatorische Regelungen angepasst, etwa bei Berufungsverfahren für Professuren und bei den Vertragslaufzeiten studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte. Auch im Studentenwerksgesetz wird klargestellt, dass Sitzungen von Gremien künftig digital oder hybrid stattfinden können. Insgesamt soll das Gesetz die Hochschulen bei der Bewältigung finanzieller und struktureller Herausforderungen unterstützen. Der Gesetzentwurf wurde mit 38 Ja-Stimmen angenommen . 20 Abgeordnete stimmten dagegen, Enthaltungen gab es keine.

Abstimmungsergebnis

38 Ja
20 Nein
11
38 Ja · 20 Nein · 0 enthalten · 11 abwesend · namentliche Abstimmung

Nach Fraktion

FraktionJaNeinEnth.Abw.Verteilung
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN11003
CDU27007
FDP0500
SPD01101
SSW0400
Originalquelle
DIP Bundestag ↗externe ID: aw:poll:6439