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Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle als Maßnahme gegen Kindesmissbrauch

AntragabgelehntEingebracht: 26. März 2026Abstimmung: 26. März 2026
Wesentlicher Inhalt

Das EU-Parlament hat über einen Vorschlag zur Verlängerung einer bestehenden Sonderregelung zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet abgestimmt. Die Regelung – oft als „Chatkontrolle“ bezeichnet – erlaubte es Internetdiensten bisher freiwillig, Inhalte zu überprüfen, um Hinweise auf Missbrauch zu erkennen und zu melden. In den Beratungen wurde auch über eine mögliche Verlängerung dieser Maßnahmen diskutiert. Das Parlament sprach sich grundsätzlich für eine kürzere Verlängerung bis August 2027 und einen engeren Anwendungsbereich aus, um die Eingriffe stärker zu begrenzen. In den Verhandlungen mit den EU-Staaten konnte jedoch keine Einigung erzielt werden. Da keine gemeinsame Lösung gefunden wurde, läuft die bisherige Regelung nach dem 3. April 2026 aus. Parallel wird weiterhin über ein dauerhaftes EU-Gesetz verhandelt, das den Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch im Internet langfristig regeln soll. Achtung: Die rechts dargestellten Abstimmungsergebnisse spiegeln nur das Abstimmungsverhalten der aktuell 95 deutschen EU-Abgeordneten wider und nicht das aller 720 EU-Abgeordneten. Der Vorschlag zur Verlängerung wurde insgesamt mit 228 Ja-Stimmen zu 311 Nein-Stimmen bei 92 Enthaltungen abgelehnt . Von den deutschen EU-Abgeordneten stimmten 62 dagegen. 12 Abgeordenete der S&D-Fraktion stimmten dafür. Von den 12 Enthaltungen kamen 10 aus der Fraktion der Grünen/EFA und jeweils eine Enthaltung von Hans Neuhoff (ESN) und Manuela Ripa (EVP) .

Abstimmungsergebnis

12 Ja
62 Nein
13
9
12 Ja · 62 Nein · 13 enthalten · 9 abwesend · namentliche Abstimmung

Nach Fraktion

FraktionJaNeinEnth.Abw.Verteilung
ESN01420
EVP02811
fraktionslos1602
Grüne/EFA04101
Renew0602
S&D11003
The Left0400
Originalquelle
DIP Bundestag ↗externe ID: aw:poll:6454