Neue Zuständigkeit: BfDI übernimmt Datenschutzaufsicht nach dem Data Act
BfDI Datenschutz·vor 17 h·Offiziell
Mit dem Inkrafttreten des Datenverordnungs-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetzes (DADG) am 30.05.2026 erhält die BfDI eine neue gesetzliche Zuständigkeit: Sie überwacht die Anwendung des sogenannten „Data Act“ (Verordnung (EU) 2023/2854) gegenüber der Wirtschaft und öffentlichen Stellen des Bundes, soweit personenbezogene Daten betroffen sind.
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Originalquelle / Advisory ↗Veröffentlicht
29.5.2026, 09:30:00
Abgerufen
30.5.2026, 00:53:16
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Sprache
de