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Rheinland-Pfalz: Nach tödlichem Angriff auf Zugbegleiter: Zehn Jahre Haft für Täter

·vor 3 h

Das Landgericht Zweibrücken hat beim Angeklagten im Prozess um den Tod eines Zugbegleiters in Rheinland-Pfalz keinen Tötungsvorsatz erkannt. Der Schuldspruch lautet „Körperverletzung mit Todesfolge“. Die Hinterbliebenen wollen das Urteil anfechten.

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Veröffentlicht
9.7.2026, 13:52:44
Abgerufen
9.7.2026, 15:07:40
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de