Die Kommission beschließt, Irland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil es bei Torfabbauprojekten die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht eingehalten hat
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Pressemitteilung der Europäischen Kommission Brüssel, 4. Juni 2026 Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, Frankreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil es die Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und der Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) in Bezug auf nationale Vorschriften für Veterinärunternehmen und Tierärzte nicht eingehalten hat.
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Originalquelle / Advisory ↗Veröffentlicht
3.6.2026, 22:00:00
Abgerufen
5.6.2026, 09:19:02
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