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Nur bei wichtigem Grund: Gericht erlaubt einseitige Änderung an gemeinsamem Testament

·vor 4 h

An einem gemeinschaftlichen Testament ist nach dem Tod eines Ehepartners meist nicht zu rütteln. Ein Gericht erlaubt es einer Witwe aber doch - weil der Sohn überraschend eine Behinderung erleidet.

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Veröffentlicht
2.7.2026, 13:39:07
Abgerufen
2.7.2026, 15:07:33
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