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Juristisch eindeutige Sache: Missgeschick beim Einkaufen: Wer zahlt für zerbrochene Ware?
—·vor 3 h
Muss man für Ware im Supermarkt zahlen, die auf dem Weg zur Kasse kaputtgeht? Ein Rechtsanwalt erklärt, wann Kundinnen und Kunden wirklich haften - und wann nicht.
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Originalquelle öffnen ↗Veröffentlicht
19.6.2026, 05:38:04
Abgerufen
19.6.2026, 06:07:33
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