Mein verstorbener Mann hatte eine höhere Sozialversicherungsleistung. Wir haben beide mit 62 behauptet. Kann ich mehr über seine Akte erfahren?
—·vor 25 d
Eine vorzeitige Leistungsinanspruchnahme kann sich auf Ihren endgültigen Auszahlungsbetrag auswirken, allerdings nicht immer für Hinterbliebene.
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2.6.2026, 19:38:00
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2.6.2026, 21:07:17
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