Urteil: Deutsche Kürzung von Asylleistungen verstößt gegen EU-Recht
—·vor 17 d
Der EU-Gerichtshof hat die deutschen Regelungen zu Leistungskürzungen für Asylbewerber für unzulässig erklärt – Asylbewerbern muss mehr als das absolute Existenzminimum gewährt werden.
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Originalquelle öffnen ↗Veröffentlicht
4.6.2026, 14:47:04
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4.6.2026, 15:07:44
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