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Urteil: Deutsche Kürzung von Asylleistungen verstößt gegen EU-Recht

·vor 17 d

Der EU-Gerichtshof hat die deutschen Regelungen zu Leistungskürzungen für Asylbewerber für unzulässig erklärt – Asylbewerbern muss mehr als das absolute Existenzminimum gewährt werden.

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Veröffentlicht
4.6.2026, 14:47:04
Abgerufen
4.6.2026, 15:07:44
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