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Bezahlung im Mutterschutz: Stillen ist Privatsache? Nicht in diesen Berufen

·vor 8 h

Flugbegleiterinnen und Zahnärztinnen können sich fürs Stillen ihrer Kinder unbegrenzt freistellen lassen, ohne Abzüge. Das sorgt immer öfter für Streit.

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Veröffentlicht
17.6.2026, 07:43:27
Abgerufen
17.6.2026, 09:07:11
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