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Gewahrsam und Handgranaten: Bayerisches Polizeigesetz in Karlsruhe auf Prüfstand

·vor 2 h

Schon bei „drohender Gefahr“ darf Bayerns Polizei tätig werden. Nun schaut sich das Bundesverfassungsgericht die Gesetzeslage im Freistaat an. Es gibt mehr als einen Kritikpunkt.

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Veröffentlicht
7.7.2026, 08:15:48
Abgerufen
7.7.2026, 09:07:28
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