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Firmenbriefkopf als Standard: Erfüllt das Arbeitszeugnis die Mindestanforderungen?

·vor 3 h

Ein Arbeitszeugnis muss formale Standards erfüllen – ein einfacher Ausdruck auf weißem Papier reicht laut dem Landesarbeitsgericht Hamm nicht aus. Worauf Beschäftigte bei ihrem Zeugnis achten sollten.

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Veröffentlicht
13.7.2026, 13:37:11
Abgerufen
13.7.2026, 15:07:36
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