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Immobilien vor Gericht: Für Gemeinschaftseigentum sind Vergleichsangebote unnötig

·vor 3 h

Soll eine Eigentümergemeinschaft mehrere Angebote vor Arbeiten vergleichen? Ein Gericht sieht dafür keinen Zwang. Dringlichkeit und vorhandene Infos genügen.

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Veröffentlicht
3.7.2026, 05:05:00
Abgerufen
3.7.2026, 06:07:40
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