Immobilien vor Gericht: Allein ein Wasserfleck mindert die Miete nicht
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Wasserfleck im Gäste-WC: Ohne belegte Beeinträchtigung bleibt die Miete gleich. Wer mindern will, muss Mängel belegen.
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10.6.2026, 12:50:00
Abgerufen
10.6.2026, 15:07:53
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