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Was, wenn Restnutzungsdauer vorbei?

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Hallo, ich besitze ein kleines Haus mit zwei Wohnungen. Beide Wohnungen sind vermietet. Ich muss die Mieteinnahmen versteuern und kann die AfA dagegen rechnen, um die Steuern zu reduzieren. Ich werde ein Gutachten zur Restnutzungsdauer anfertigen lassen, um die AfA Abschreibung zu erhöhen. Ich schätze die Restnutzungsdauer auf ca 33 Jahre Was passiert nach der Restnutzungsdauer? Ich muss die Einnahmen weiterhin versteuern, wir sind ja in Deutschland... Kann ich dann ein weiteres Gutachten anfert

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Veröffentlicht
1.6.2026, 17:25:29
Abgerufen
1.6.2026, 18:08:14
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