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Eintragung verhindert: Wem gehört die Wortmarke „OPENAI“?

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Zu offen für den Markenschutz: Das Gericht der EU hat eine Klage von Open AI vollständig abgewiesen. Der Name des KI-Konzerns beschreibt nach Ansicht der Richter lediglich die Tätigkeit des Unternehmens und ist nicht schutzfähig.

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Veröffentlicht
15.7.2026, 14:36:30
Abgerufen
15.7.2026, 15:08:10
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